Amtliche Leistungen
Oldtimerbegutachtung für das H-Kennzeichen
§ 23 StVZO
Ist Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und weitgehend im Originalzustand, kann es als Oldtimer eingestuft werden. Das Gutachten nach § 23 StVZO ist die Grundlage für das H-Kennzeichen.

Für die Einstufung als Oldtimer prüfe ich, ob das Fahrzeug die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt: ein Alter von mindestens 30 Jahren ab Erstzulassung, ein weitgehend originaler oder zeitgenössischer Zustand und ein guter Erhaltungszustand. Das Fahrzeug muss als Kulturgut zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen — ein Alltagsfahrzeug mit Durchrostungen und modernen Umbauten erfüllt das nicht.
Worauf ich bei der Begutachtung achte
- Originalität von Motor, Antrieb, Karosserie und Interieur
- Zeitgenössische Veränderungen, die innerhalb der ersten zehn Jahre üblich waren
- Erhaltungszustand von Lack, Chrom, Polstern und Unterboden
- Technische Funktion und Verkehrssicherheit
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Fahrzeughistorie
Was bringt das H-Kennzeichen?
Mit dem H-Kennzeichen zahlen Sie eine pauschale Kfz-Steuer statt der Berechnung nach Hubraum und Schadstoffklasse — für die meisten Oldtimer eine deutliche Ersparnis. Dazu dürfen Sie Umweltzonen ohne Feinstaubplakette befahren, und viele Versicherer bieten günstige Oldtimertarife an, die das H-Kennzeichen voraussetzen.
Wenn es für das H-Kennzeichen nicht reicht
Fällt die Begutachtung negativ aus, sage ich Ihnen konkret, woran es liegt und was sich mit welchem Aufwand nachholen lässt. Häufig sind es einzelne nicht zeitgenössische Teile, deren Rückbau überschaubar ist. Alternativ kommt das rote 07er-Oldtimerkennzeichen infrage, das für Fahrten zu Veranstaltungen, Werkstattfahrten und Probefahrten gilt.
Das bringen Sie mit
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der Erstzulassung, etwa ein alter Fahrzeugbrief
- Belege zu Restaurierung und Reparaturen, Rechnungen, Fotodokumentation
- Unterlagen zu Sonderausstattung und zeitgenössischem Zubehör
Häufige Fragen
Maßgeblich ist die Erstzulassung. Fehlt sie in den Papieren, kann ersatzweise das Baujahr herangezogen werden — dann brauche ich einen belastbaren Nachweis, etwa eine Herstellerbestätigung.
