Amtliche Leistungen
Gasprüfung GSP, GAP und GWP
Fahrzeuge mit Autogas- oder Erdgasanlage unterliegen eigenen Prüfpflichten. Ich übernehme die Einbauprüfung nach der Umrüstung ebenso wie die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage.

Eine Gasanlage ist ein Drucksystem im Fahrzeug und wird deshalb gesondert geprüft. Je nach Anlass unterscheidet man drei Prüfungen, die sich in Umfang und Zeitpunkt unterscheiden.
Die drei Prüfungen im Überblick
- GSP — Gassystemeinbauprüfung: einmalig nach der Umrüstung auf Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG). Grundlage für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
- GAP — Gasanlagenprüfung: die vollständige Prüfung der Anlage, die im Rahmen der Hauptuntersuchung fällig wird.
- GWP — Gasanlagenwiederholungsprüfung: die wiederkehrende Prüfung zwischen den Hauptuntersuchungen.
Was geprüft wird
Im Mittelpunkt steht die Dichtheit des gesamten Systems. Geprüft werden Tank und Tankbefestigung, Leitungen und Verschraubungen, Verdampfer, Ventile und Sicherheitseinrichtungen, die Belüftung des Tankraums sowie die elektrische Einbindung und die Umschaltung zwischen Benzin- und Gasbetrieb. Dazu kommt die Kontrolle der Kennzeichnung und der mitzuführenden Unterlagen.
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans
Die Flüssiggasanlage für Kochen, Heizen und Kühlen im Wohnmobil ist von der Antriebsgasanlage zu unterscheiden und folgt eigenen Prüfregeln. Sprechen Sie mich an, wenn Sie beides in einem Termin erledigen möchten.
Das bringen Sie mit
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gasanlagen-Prüfbescheinigung der letzten Prüfung
- Einbaubescheinigung und Genehmigungsunterlagen der Anlage
- Nachweis über das Tankdatum beziehungsweise die Tankfrist
Häufige Fragen
Die vollständige Gasanlagenprüfung erfolgt im Rahmen der Hauptuntersuchung, dazwischen die Wiederholungsprüfung. Praktisch heißt das für die meisten Fahrzeuge: alle zwölf Monate eine Prüfung der Anlage.
