Amtliche Leistungen
BOKraft-Prüfung für Taxi, Mietwagen und Bus
§ 41 BOKraft
Fahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr müssen zusätzlich zur Hauptuntersuchung jährlich nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr geprüft werden.

Wer Personen gewerblich befördert, trägt eine erhöhte Verantwortung — und unterliegt entsprechend strengeren Vorschriften. Die BOKraft-Prüfung ergänzt die Hauptuntersuchung um genau die Punkte, die für den Fahrgastbetrieb entscheidend sind, und ist jährlich zu wiederholen.
Welche Fahrzeuge betroffen sind
- Taxen und Mietwagen im Gelegenheitsverkehr
- Krankenkraftwagen und Fahrzeuge des Krankentransports
- Omnibusse im Linien- und Gelegenheitsverkehr
- Ausflugswagen und Ferienziel-Reisewagen
Prüfumfang
- Wegstreckenzähler und Taxameter samt Prüfnachweis der Eichung
- Dachzeichen, Beschriftung und vorgeschriebene Kennzeichnung
- Sicherheitseinrichtungen, Notausstiege und Feuerlöscher
- Erste-Hilfe-Ausstattung und Warneinrichtungen
- Fahrgastraum, Sitze, Haltevorrichtungen und Einstiege
- Bei Bussen zusätzlich Türsteuerung und Notbetätigungen
Für Flotten und Unternehmen
Betreiben Sie mehrere Fahrzeuge, stimme ich die Termine gebündelt mit Ihnen ab und komme zu Ihrem Standort. So bleiben die Fahrzeuge im Einsatz und Sie behalten die Fristen im Blick, ohne jedes Fahrzeug einzeln disponieren zu müssen.
Das bringen Sie mit
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Letzten BOKraft-Prüfnachweis
- Eichschein des Taxameters beziehungsweise Wegstreckenzählers
- Konzessionsunterlagen des Unternehmens
Häufige Fragen
Nein. Beide Prüfungen bestehen nebeneinander. Taxen und Mietwagen müssen ohnehin jährlich zur Hauptuntersuchung, sodass sich beide Termine gut kombinieren lassen.
