Sachverständigenleistungen
Technische Gutachten und Sondergutachten
Wenn strittig ist, ob ein Mangel vorliegt, woher ein Schaden stammt oder ob eine Reparatur fachgerecht war, schafft ein technisches Gutachten die Grundlage für die Auseinandersetzung.

Nicht jeder Streit um ein Fahrzeug ist ein Unfallschaden. Häufig geht es um Gewährleistung nach einem Gebrauchtwagenkauf, um verschwiegene Vorschäden, um eine misslungene Reparatur oder um technische Ursachen, die sich ohne Sachverstand nicht klären lassen. Für diese Fälle erstelle ich Gutachten, die Befund, Ursache und Bewertung sauber voneinander trennen.
Womit ich beauftragt werde
- Mängelgutachten bei Gewährleistungs- und Sachmängelstreit nach dem Fahrzeugkauf
- Vorschadenanalyse und Prüfung auf verschwiegene Unfallschäden
- Beweissicherung vor Reparatur, Rückgabe oder Weiterverkauf
- Reparaturwegbegutachtung und Prüfung der Reparaturqualität
- Reparaturbestätigung nach fiktiver Abrechnung
- Zustandsberichte zur Leasingrückgabe
- Plausibilitätsprüfung von Schadenhergang und Schadenbild
- Laufleistungsprüfung bei Verdacht auf Tachomanipulation
Beweissicherung: der richtige Zeitpunkt
Der häufigste Fehler ist, zuerst zu reparieren und danach zu streiten. Ist der Zustand erst verändert, lässt sich der Ausgangsbefund kaum noch belegen. Wenn Sie absehen, dass es Streit geben könnte, lassen Sie den Zustand vorher dokumentieren — das ist deutlich günstiger als ein späteres Gerichtsverfahren ohne Beweise.
Zusammenarbeit mit Anwälten
Viele Aufträge kommen über Rechtsanwälte oder werden parallel zu einem laufenden Verfahren erteilt. Ich stimme Fragestellung und Umfang gern direkt mit Ihrem Anwalt ab, damit das Gutachten genau die Punkte beantwortet, auf die es im Verfahren ankommt.
Das bringen Sie mit
- Kaufvertrag beziehungsweise Werkstattauftrag und Rechnungen
- Bisherigen Schriftverkehr mit Verkäufer, Werkstatt oder Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Serviceheft
- Vorhandene Vorgutachten oder Kostenvoranschläge
Häufige Fragen
Ein Privatgutachten ist im Zivilprozess qualifizierter Parteivortrag. Es ersetzt kein vom Gericht bestelltes Gutachten, ist aber oft entscheidend dafür, dass ein Gericht die Frage überhaupt aufgreift — und häufig führt es dazu, dass es gar nicht erst zur Verhandlung kommt.
