Sachverständigenleistungen
Oldtimerbewertung mit Zustandsnote
Klassiker folgen einem eigenen Markt. Die Bewertung mit Zustandsnote erfasst Originalität, Substanz und Historie — und liefert den Marktwert, den Ihre Versicherung für eine Allgefahrendeckung verlangt.

Bei Oldtimern und Youngtimern sagt das Baujahr wenig über den Wert. Zwei Fahrzeuge desselben Modells können sich im Preis um ein Vielfaches unterscheiden, je nach Originalität, Substanz, Restaurierungsqualität und Nachweisbarkeit der Historie. Genau das erfasst die Bewertung mit Zustandsnote.
Die Zustandsnoten
- Note 1 — makellos: Zustand wie neu oder besser, Concours-Niveau
- Note 2 — guter Zustand: gepflegt, mängelfrei, allenfalls minimale Gebrauchsspuren
- Note 3 — gebrauchter Zustand: fahrbereit und verkehrssicher, kleinere Mängel, kein sofortiger Handlungsbedarf
- Note 4 — verbrauchter Zustand: fahrbereit, aber mit deutlichem Reparaturstau
- Note 5 — restaurierungsbedürftig: nicht fahrbereit, unvollständig oder stark beschädigt
Was ich bewerte
Ich beurteile Karosserie und Substanz einschließlich Unterboden, Lack und Chromteile, Innenraum und Polsterung, Motor, Antrieb und Fahrwerk, die Originalität und Zeitgenossenschaft der verbauten Teile sowie die Vollständigkeit der Historie. Aus dem Gesamtbild ergibt sich die Zustandsnote, aus ihr und der aktuellen Marktlage der Wert.
Wofür Sie die Bewertung brauchen
- Festlegung der Versicherungssumme im Oldtimertarif
- Kauf und Verkauf, besonders bei Fahrzeugen mit hohem Wert
- Nachweis nach einer abgeschlossenen Restaurierung
- Erbauseinandersetzung und Vermögensnachweise
- Wiederbeschaffungswert im Schadenfall
Das bringen Sie mit
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Vollständige Restaurierungsdokumentation mit Rechnungen und Fotos
- Historische Unterlagen, Erstrechnung, Fahrzeugbrief, Serviceunterlagen
- Nachweise zu Sonderausstattung und Originalteilen
- Vorhandene Vorgutachten
Häufige Fragen
Für die Bewertung nicht. Auch Youngtimer und besondere Serienfahrzeuge lassen sich mit Zustandsnote bewerten. Die 30-Jahre-Grenze gilt nur für das H-Kennzeichen.
